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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16   

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https://dejure.org/2017,97449
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16 (https://dejure.org/2017,97449)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 2 R 398/16 (https://dejure.org/2017,97449)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 2 R 398/16 (https://dejure.org/2017,97449)
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  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
    Da keine übereinstimmende Erklärung des Klägers und seiner verstorbenen früheren Ehefrau vorliegt, kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 70 ff; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46 ff) eine Zuordnung der Kindererziehungszeit an ihn (als Vater) nur dann in Betracht, wenn er das Kind allein oder überwiegend erzogen hat.

    Erheblich ist insoweit, in wessen Haushalt das Kind aufgenommen war und wer sich in zeitlich größerem Umfang dem Kind gewidmet hat; nicht erheblich ist hingegen, welcher Elternteil erzieherisch den größeren Einfluss ausübte (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 75; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47; BSG vom 28.2.1991, BSGE 68, 171, 177 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R

    Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
    Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 (übereinstimmende Erklärung) nicht etwas anderes ergibt (§ 56 Abs. 2 Satz 9 SGB VI; vgl. BSG, Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 131/07 R -, SozR 4-2600 § 56 Nr. 5).

    Nur für den Fall des Fehlens einer solchen Vereinbarung und der Nichtfeststellbarkeit einer überwiegenden Erziehung durch den Vater - wie vorliegend - trifft das Gesetz in § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI eine "Auffangregelung", die der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau Rechnung trägt (BSG, Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 131/07 R -, SozR 4-2600 § 56 Nr. 5).

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
    Da keine übereinstimmende Erklärung des Klägers und seiner verstorbenen früheren Ehefrau vorliegt, kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 70 ff; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46 ff) eine Zuordnung der Kindererziehungszeit an ihn (als Vater) nur dann in Betracht, wenn er das Kind allein oder überwiegend erzogen hat.

    Erheblich ist insoweit, in wessen Haushalt das Kind aufgenommen war und wer sich in zeitlich größerem Umfang dem Kind gewidmet hat; nicht erheblich ist hingegen, welcher Elternteil erzieherisch den größeren Einfluss ausübte (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 75; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47; BSG vom 28.2.1991, BSGE 68, 171, 177 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
    Auch schon für die Zeit vor Ergänzung dieser Vorschrift durch ihren Satz 2 mit Wirkung ab 15.11.1994 (durch das Gesetz zur Änderung des GG vom 27.10.1994, BGBl I 3146) galt, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (BVerfG vom 24.1.1995, BVerfGE 92, 91, 109; BVerfG vom 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 207).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
    Auch schon für die Zeit vor Ergänzung dieser Vorschrift durch ihren Satz 2 mit Wirkung ab 15.11.1994 (durch das Gesetz zur Änderung des GG vom 27.10.1994, BGBl I 3146) galt, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (BVerfG vom 24.1.1995, BVerfGE 92, 91, 109; BVerfG vom 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 207).
  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 398/16
    Erheblich ist insoweit, in wessen Haushalt das Kind aufgenommen war und wer sich in zeitlich größerem Umfang dem Kind gewidmet hat; nicht erheblich ist hingegen, welcher Elternteil erzieherisch den größeren Einfluss ausübte (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 75; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47; BSG vom 28.2.1991, BSGE 68, 171, 177 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).
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